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Fachtagung Verwaltungsinformatik und
Fachtagung Rechtsinformatik 2019
6. - 7. März 2019
Münster
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Aufruf zu Beiträgen

erstellt von Michael Räckers zuletzt verändert: 18.10.2018 07:47

Digitalisierung von Staat und Verwaltung

Fachtagung Verwaltungsinformatik (FTVI) und Fachtagung Rechtsinformatik (FTRI) 2019

Die FTVI und FTRI 2019 wird am Mittwoch/Donnerstag, den 6./7. März 2019 an der Westfälischen Wilhelms-Universität auf dem Leonardo-Campus in Münster stattfinden. Wir rufen zur Einreichung von Beiträgen der Verwaltungsinformatik, der Rechtsinformatik und des Informationsrechts sowie verwandter Disziplinen aus Wissenschaft und Praxis auf, um Konzepte und Praxisbeispiele vor allem zu den folgend angeführten, nach Schwerpunkten gruppierten möglichen Themen vorzustellen und zu diskutieren. Weitere verwandte Themen können in den Beiträgen aufgegriffen werden, soweit sie sich im Kontext der beiden Fachtagungen bewegen. Die FTVI wird 2019 zum fünften Mal gemeinsam mit der FTRI ausgerichtet und steht unter dem Motto „Digitalisierung von Staat und Verwaltung“.


Die Digitalisierung prägt zunehmend unsere Gesellschaft und durchdringt alle Bereiche unsere Lebens- und Arbeitswelt. In einer zunehmend vernetzten Welt gilt es für Staat und öffentliche Verwaltung, Schritt zu halten und den Anforderungen dieser digitalisierten Welt Rechnung zu tragen. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen erwarten von der öffentlichen Hand, dass sie den Weg in die Digitalisierung mitgeht und ihre Leistungen modern, einfach und flexibel online anbietet. Dies stellt die öffentliche Hand vor umfassende, tiefgreifende Herausforderungen.

Die Fachtragung Verwaltungsinformatik und Fachtagung Rechtsinformatik haben zum Ziel, einen Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu forcieren und Konzepte, Erfahrungen, Herausforderungen und Chancen zu diskutieren. Die Tagung möchte als Plattform und Inkubator fungieren und die relevanten Akteure in einen fruchtbaren Austausch bringen.

Dieser Aufruf zur Einreichung von Beiträgen richtet sich an die Wissenschaftler, Praktiker Entscheider und Berater, aber auch ganz bewusst und gezielt den (wissenschaftlichen) Nachwuchs in den Bereichen der Verwaltungs- und Rechtsinformatik, sich in diesen Dialog und diese Diskussion einzubringen! Die folgenden Themenbereiche sollen dabei Anregung und Leitlinie sein, nicht aber limitierend wirken! Insbesondere freuen wir uns über visionäre, zukunftsweisende Beiträge, die den Blick über den Horizont hinaus wagen.

Potentielle Themenbereiche

Digitale Infrastrukturen und IT-Architekturen

  • Digitale Infrastrukturen als Mittel und Instrumente zur Gestaltung elektronischer Abläufe und für eine erfolgreiche Transformation
  • Government Enterprise Architecture in Zeiten von OZG und Portalverbunden
  • Offene Infrastrukturen für ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln
  • Intelligent vernetzte Infrastrukturen und Plattformen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit smarten Objekten und cyberphysischen Systemen im Zeitalter des Internets der Dinge oder des Internets der Dienste
  • Einsatz von Big Data Analytics, Algorithmen und künstlicher Intelligenz
    zur effizienten und zur effektiven Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Legal Tech als Herausforderung für Staat und Recht
  • Schutz vor Diskriminierung und fehlerhaften Entscheidungen
  • Architekturmanagement im öffentlichen Sektor
  • Unternehmensarchitekturen – Verzahnung von Zielen, Prozess- und Infrastrukturplanungen

 

Service- und Prozessmanagement

  • Gestaltung von Service- und Prozessmanagement
  • Interoperabilität und intelligent vernetzte Verwaltungsstrukturen
  • Beiträge von und Perspektiven für das Prozessmanagement für die digitale Transformation (Einführung E-Akte, OZG etc.)
  • Vollständige elektronische Umsetzung aller Verwaltungsleistungen
  • Vernetzung von E-Government-Services über Verwaltungsebenen hinweg
  • Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz von digitalen Verwaltungsdiensten durch Bürger und Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Steigerung deren Akzeptanz

 

Datenschutz und IT-Sicherheit / Informationssicherheit

  • Sichere Verwaltungsdienstleistungen und Bürgervertrauen
  • Der Einfluss der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf digitalisiertes Verwaltungshandeln
  • Europäische Netzwerke für Verschlüsselungs- und Vertrauensdienste
  • Auswirkungen von europäischer Instrumente zur IT wie eIDAS und NIS-Richtlinie
  • Managementmaßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen

 

Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government)

  • Technische Varianten für Open Government und Open Government Data
  • Bundesrepublik Deutschland und die Open Government Partnership
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Open Government im Spannungsfeld zwischen Transparenz, Datenschutz, Schutz von Betriebsgeheimnissen und geistigem Eigentum
  • EU-Kommissionsdokument 2018: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums
  • Revision der PSI-Richtlinie bzw. der Informationsweiterverwendungsgesetze
  • Geschäftsmodelle für die wirtschaftliche Nutzung von Open Government Data
  • Transparenz von Algorithmen und Verwaltungsentscheidungen

 

E-Bürgerbeteiligung, E-Zusammenarbeit und Open Innovation

  • Ansätze und Architekturmodelle zur E-Partizipation
  • Ansätze und Architekturmodelle zur E-Zusammenarbeit
  • Ansätze und Architekturmodelle zu Open Innovation im öffentlichen Sektor
  • Bürgerbeteiligung und Open Innovation bei der Gestaltung
    digitaler Verwaltungsangebote und Verwaltungsleistungen
  • Bürgergetriebene soziale Innovationen
    zur Gestaltung smarter Städte und Dörfer

 

Neue Kompetenzen zur Digitalisierung von Staat und Verwaltung

  • Veränderte Rollen- und Kompetenzmodelle
    im Kontext der digitalen Transformation der Verwaltung
  • Aus- und Weiterbildungsmodelle für den öffentlichen Dienst
  • Studiengänge zur Verwaltungsinformatik und Rechtsinformatik
  • Herausforderungen der Kompetenzvermittlung
  • Herausforderungen im Rahmen von Personalmanagement, geburtenschwacher Jahrgänge, Fachkräftemangel und Pensionslasten
  • Herausforderungen für Staat und Mitarbeiter durch den Einsatz automatisierter Entscheidungs­systeme, maschinellen Lernens und künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor
  • Ethische Fragestellungen zur Digitalisierung in Staat und Verwaltung

 

Status quo und Praxisimplikationen von Verwaltungs- und Rechtsinformatik

  • Rolle der Wissenschaft „Verwaltungs- und Rechtsinformatik“ als Impulsgeber und Treiber für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau sowie Öffnung von Staat und Verwaltung
  • Forschungslandkarten E-Government, Open Government und Smart Government - Aktueller Stand in Deutschland, Europa und der Welt
  • Rolle der Wissenschaft „Verwaltungs- und Rechtsinformatik“ im Kontext von
    E-Government-Gesetzen und Digitalisierungsagenden

 

Studierendentrack /
Track für angehende Informatikerinnen und Informatiker

Wir rufen Studierende und Absolventen der Verwaltungsinformatik, Wirtschaftsinformatik, Politikinformatik, Rechtsinformatik, Informatik und angrenzender Studiengänge explizit zur Einreichung von Beiträgen auf. Die Beiträge sollten auf Bachelor-/Masterarbeiten oder anderen studentischen Arbeiten beruhen. Es wird explizit erwartet, dass die Studierenden Erstautor(en) der Beiträge sind. Selbstverständlich ist die Unterstützung der Betreuer/Hochschullehrer möglich und erwünscht.

Die qualitativ besten Beiträge des Nachwuchstracks werden im Hauptprogramm der Tagung platziert. Die weiteren angenommenen Beiträge werden im eigenen Track präsentiert.

 

Einreichfristen und Termine

Wissenschaftliche Beiträge für das Double-Blind-Review-Verfahren (inkl. des Studententracks) müssen auf Basis der bereitgestellten Formatvorlage im Format der Lecture Notes for Informatics (LNI) eingereicht werden (Link zur Vorlage). Sie dürfen 12 Seiten nicht überschreiten. Für die Einreichung und das Begutachtungsverfahren wird ein entsprechender Zugang sowie weitere nötige Informationen auf der Konferenzwebsite rechtzeitig bereitgestellt und kommuniziert.

Praxisvorträge und Workshopvorschläge sind auf einer DIN A4 Seite zu skizzieren. Der inhaltliche Beitrag und praktische Nutzen sind hierbei im Besonderen herauszustellen. Bei Vorschlägen für Workshops sind neben den Organisatoren, erwarteten Teilnehmern und dem Ablauf sowie nötiger Ausstattung im Besonderen herauszustellen, welchen Nutzen die Teilnehmer des Workshops erwarten können.

    Einreichfrist für Beiträge zur Begutachtung: 05.10.2018 Verlängerte Frist bis zum 26.10.2018

  • Einreichfrist für Praxisvorträge und Workshopvorschläge: 01.11.2018
  • Benachrichtigung über Annahme von Beiträgen und Praxisvorträgen: 30.11.2018
  • Einreichung der druckfertigen Beiträge für den Tagungsband: 21.12.2018

 

Hinweise zur Einreichung

Die Konferenzsprache ist Deutsch. Englische Einreichungen sind möglich. Der Vortrag muss jedoch in deutscher Sprache erfolgen.

Alle Beiträge, die im Tagungsband erscheinen sollen, werden einem anonymen Begutachtungsprozess (mindestens zwei Gutachten) unterzogen und in den GI Lecture Notes in Informatics (LNI) im Köllen Verlag veröffentlicht. Der Umfang der Beiträge zur Begutachtung und Veröffentlichung im Tagungsband ist auf 12 Seiten im Format der GI LNI beschränkt.

Pro Autor/in dürfen maximal drei Beiträge eingereicht werden, auch wenn der Autor bzw. die Autorin einem Autorenkollektiv angehört. Verschiedene Vorträge müssen von verschiedenen Personen vorgestellt werden.

Ihre Beiträge reichen Sie zur Begutachtung im Konferenzmanagementsystem - www.easychair.org - online ein. Die Formatrichtlinie ist unter nachfolgendem Download oder unter https://gi.de/service/publikationen/lni/ erhältlich. Bitte entfernen Sie in der ersten Runde Ihre Autor/innenenangaben im Beitrag für den anonymisierten Begutachtungsprozess, sodass kein Hinweis auf Autoren/innen erkenntlich ist. Beiträge zur anonymen Begutachtung können ausschließlich als PDF-Datei eingereicht werden. Beiträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht begutachtet und daher automatisch von der Annahme zur FTVI & FTRI 2019 ausgeschlossen. Bitte beachten Sie ferner, dass selbst angenommene Beiträge nur dann in den Tagungsband aufgenommen werden können, wenn bei Drucklegung zumindest ein Referent bzw. eine Referentin bereits angemeldet wurde und die Tagungsgebühren entrichtet hat.

Beiträge aus der Praxis, für die keine Publikation im Tagungsband angestrebt wird, können in Form einer Zusammenfassung (Zielsetzung, wesentliche Inhalte des Vortrags, Beitrag zur Verwaltungs- und/oder Rechtsinformatik; 1-2 Seite/n) eingereicht werden.

Word-Vorlage und Richtlinie für Autoren

Link zur Beitragseinreichung

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