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Fachtagung Verwaltungsinformatik und
Fachtagung Rechtsinformatik 2019
6. - 7. März 2019
Münster
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Aufruf zu Beiträgen

erstellt von dmschmidt — zuletzt verändert: 22.02.2011 19:31
Die Fachtagung Verwaltungsinformatik (FTVI) und die Fachtagung Rechtsinformatik (FTRI) haben zum Ziel, einen richtungsweisenden Dialog zwischen Wissenschaft und Verwaltungspraktikern sowie Beratern zu fördern, indem Erfahrungen analysiert und Umsetzungsstrategien aufgezeigt werden. Die FTVI wird alle zwei Jahre vom Fachausschuss Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik ausgerichtet. Die FTRI wird 2010 zum ersten Mal gemeinsam mit der FTVI ausgerichtet.

2010 stehen die FTVI und die FTRI unter dem gemeinsamen Motto: „Vernetzte IT für einen effektiven Staat“. Organisationsübergreifende Vernetzung wird mehr und mehr zu einem Kernthema öffentlichen Handelns. Um einen effektiven Staat zu gewährleisten, ist Vernetzung durch IT in vielerlei Hinsicht zu verstehen:

Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteuren im öffentlichen Aufgabenspektrum, wie etwa:

  • horizontale und vertikale Zusammenarbeit von Behörden: Kommunen – Länder – Bund
  • Zusammenarbeit von Behörden über nationale Grenzen hinweg und mit Europäischen Institutionen
  • Public-Private- und Public-Private-Civic-Partnerships: Zusammenarbeit zwischen Behörden und der privaten Wirtschaft, Bürgern, Non-Profit-Organisationen, Interessensvereinigungen etc.
  • Zusammenschluss von Aufgabenträgern zur Stärkung ihrer strategischen und wirtschaftlichen Position (z.B. Zusammenschluss öffentlicher IT-Dienstleistungsrechenzentren)
  • Einheitliche Anlaufstellen wie z.B. Bürgerservicecenter, Einheitlicher Ansprechpartner, Einheitliche Behördenrufnummer etc.

Technische und prozessspezifische Umsetzung der Vernetzung von Institutionen wie etwa:

  • Web 2.0 im Spagat zwischen Offenheit, Sicherung und Verantwortung im Hinblick auf inhaltliche Qualität und Schutzbedarf (soziale Netze, Bürger als „Co-Producer“ etc.)
  • Vernetzte Architekturen, organisationsübergreifende Prozessketten, interoperable und standardisierte Dokumenten- und Datenformate, standardisierte und interoperable Services und Dienste
  • Gegenseitige Anerkennung, amtliche Beglaubigungen und autorisierte Übersetzungen von Dokumenten über nationale Grenzen hinweg: z.B. in Anwendungsbereichen für Nachweispflichten wie der EU-DLR, dem eProcurement, dem Personenstandswesen, der Umweltwirtschaft oder der Gesundheitswirtschaft
  • Elektronische Identitäten und elektronische Signaturen über nationale Grenzen hinweg: Interoperabilität, und gegenseitige Anerkennung
  • Vereinheitlichung virtueller Zugänge: One-stop Government-Portale, Einheitlicher Ansprechpartner, Call-Centers und einheitliche Behördenrufnummer
  • Langzeitarchivierung: Gewährleistung des Zugang zu Schrift- und Archivgut und Sicherstellung des Zugangs über lange Zeitspannen
  • Einsatz semantischer Technologien: Neue Anwendungen und Geschäftsmodelle durch Vernetzung von Informationen, Diensten und Prozessen, z.B. in der Vernetzung mit Geoinformationen, in der Bürgerbeteiligung oder in der Umsetzung von Lebenslagenkonzepten
  • Personal und Know-how: Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung im Kontext innovativer Technologie-Nutzung und neuer organisatorischer Kooperationsmodelle
  • E-Partizipation: Erfahrungen, Konzepte und innovative Technologien zur Bürgerbeteiligung über elektronische Medien

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Kontext sich technologisch und/oder organisatorisch verändernder öffentlicher Aufgabenwahrnehmung wie etwa:

  • Compliance: Sicherstellung rechtlicher Vorgaben bei organisatorischen und technischen Veränderungen vs. rechtliche Anpassungen
  • Normenscreening: Entrümpelung überholter und schwerfälliger Gesetze und Verordnungen vs. neuer Überregulierung durch z.B. die Finanzkrise oder Vorgaben aus Europa (EU-DLR, eProcurement, elektronische Signaturen etc.)
  • Spezifische rechtliche Aspekte organisationsübergreifender sowie grenzüberschreitender Vernetzung und Zusammenarbeit
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Erkenntnisse im Einsatz von E-Partizipation und/oder Web 2.0 (z.B. bei online Wahlen, Konsultationen, Bürgerhaushalten, etc.): Sicherheit, Vertrauen, Identifikation, Verantwortung, Rechtesituation etc.
  • IT-Sicherheit: Grundrecht, rechtliche Ausprägungen und organisatorische Anforderungen
  • Weiterverwendung öffentlicher Informationen: rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Anwendung


Unter diesen Aspekten der Vernetzung auf Basis von IT soll ein effektiver Staat zukunftsorientiert und dynamisch agieren können. Vielerlei Herausforderungen der Konzeptionierung und Umsetzung sind auf dem Weg dahin zu bewältigen.
Wir rufen hiermit zu Beiträgen der Verwaltungsinformatik, der Rechtsinformatik und verwandter Disziplinen aus Wissenschaft und Praxis auf, um Konzepte und Praxisbeispiele im Kontext „Vernetzte IT für einen effektiven Staat“ vorzustellen und zu diskutieren. Beiträge sind unter dem genannten Motto v.a. zu oben angesprochenen Themen erwünscht, können jedoch auch weitere Themen behandeln.

Beiträge, die im Tagungsband erscheinen sollen, werden einem anonymen Reviewprozess (drei Gutachten) unterzogen und in den GI Lecture Notes in Informatics (LNI) im Köllen Verlag veröffentlicht. Der Umfang der Beiträge zur Begutachtung und Veröffentlichung im Tagungsband ist auf 10 – 12 Seiten im Format der GI LNI beschränkt.

Ihre Beiträge können Sie zur Begutachtung unter dem Konferenzmanagementsystem online einreichen. Die Formatrichtlinie in Word ist hier (gezippt mit .dot und Beispielfile) erhältlich. Bitte anonymisieren Sie Ihren Beitrag für den Review Prozess, sodass kein Hinweis auf den/die Autor/in/en erkenntlich ist. Beiträge zum Review können ausschließlich als PDF-Datei eingereicht werden. Beiträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht begutachtet und daher automatisch von der Annahme für den Tagungsband der FTVI und FTRI 2010 ausgeschlossen.

Für Bewerbungen um Beiträge aus der Praxis, die nicht im Tagungsband erscheinen werden, wird die Einreichung einer Zusammenfassung (Zielsetzung, wesentliche Inhalte des Vortrags, Beitrag zur Verwaltungs- und/oder Rechtsinformatik; ca. 1-2 Seite/n) erwartet.

Konferenzsprache ist deutsch.

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